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Senat billigt Multilaterales Übereinkommen

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Der Senat hat das von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ausgearbeitete Multilaterale Übereinkommen zur Umsetzung von Maßnahmen im Zusammenhang mit Steuerverträgen zur Verhinderung der Aushöhlung der Bemessungsgrundlage und der Gewinnverschiebung (MLI) angenommen. Dies geht aus einer offiziellen Mitteilung des Senats der Republik hervor.

Hintergrund der Genehmigung des Abkommens

Als Ergebnis der Aktion 15 des BEPS-Berichts, die darin besteht, ein multilaterales Instrument (MLI) zur Änderung von Steuerverträgen zu entwickeln, um Maßnahmen zur Bekämpfung der Aushöhlung der Steuerbasis und der Gewinnverlagerung in Steuerverträgen wirksam umzusetzen, wurde das MLI entwickelt, das die Aufnahme von Maßnahmen in bestehende bilaterale Steuerverträge ermöglicht, um Vertragsmissbrauch durch multinationale Unternehmen und die künstliche Nutzung des Betriebsstättenstatus zu verhindern sowie den Streitbeilegungsmechanismus solcher Verträge zu verbessern.

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass Mexiko das MLI im Jahr 2017 unterzeichnet hat und der Senat das MLI am 12. Oktober 2022 ratifiziert hat, das zur Unterzeichnung und zum anschließenden Inkrafttreten bei der OECD hinterlegt werden muss, so dass es voraussichtlich ab 2024 in Kraft treten wird.

Das MLI wird jedem von Mexiko abgeschlossenen Steuerabkommen (mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika und Deutschlands) als Anhang beigefügt, der als Protokoll zur Auslegung und Umsetzung des betreffenden Abkommens und des MLI als ein einziges Dokument dient.

Das Inkrafttreten des MLI wird sich auf Transaktionen mit im Ausland ansässigen Personen auswirken. Daher ist es wichtig, die Bestimmungen des MLI einzuhalten, um Zugang zu den Vorteilen der Abkommen zu haben und gleichzeitig keine Möglichkeit zu haben, die entsprechenden Zahlungen abzuziehen.

Ziele des Multilateralen Übereinkommens

  • Klärung der Vertragskonzepte zur besseren Umsetzung und zur Vermeidung von Missbrauch, u.a. in den Bereichen Aufenthalt, Leistungen und ständige Niederlassung.
  • Effiziente Mechanismen für Streitigkeiten, die zwischen Regierungen entstehen können.
  • Vereinfachung der Leistungen
  • Einrichtung von Mechanismen zur Vermeidung von "treaty shopping", d. h. der Suche nach Strukturen, deren einziges Ziel darin besteht, von dem Abkommen zu profitieren, ohne dass die Notwendigkeit der Maßnahme begründet ist oder die keinen geschäftlichen Grund haben.

Highlights dieses Dokuments

  • Festlegung der Voraussetzungen für die Beantragung von Vertragsleistungen im Rahmen des Konzepts der "berechtigten Personen", so dass der Wohnsitz nicht ausreicht.
  • Sie kann eine Änderung der nationalen Rechtsvorschriften über die Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung beinhalten.
  • Für Personen, die im Ausland investiert haben, kann dies Planungszwänge mit sich bringen.
  • Behandelt Fragen des doppelten Wohnsitzes, des wirtschaftlichen Eigentums, verbundener Dritter, geteilter Verträge für Fragen der ständigen Niederlassung.
  • Der Grundsatz von Treu und Glauben wird beibehalten, was jedoch nicht ausschließt, dass Einkünfte, die nicht an der Quelle besteuert werden (Unternehmensgewinne), analysiert werden, um zu prüfen, ob die Vorteile des Abkommens anwendbar sind oder nicht.
  • Jedes Land kann seine eigenen Vorbehalte festlegen, und es sollten Vereinbarungen über den Informationsaustausch und die gemeinsame Nutzung von Informationen durch die Behörden in Betracht gezogen werden.
  • Sie enthält Abschnitte für ein Schiedsverfahren im Falle von Streitigkeiten.

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Ankündigung der Verlängerung der Öffnungszeiten durch die SAT

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Die Steuerverwaltung (SAT) hat mit der Mitteilung 049/2022 vom 2. Oktober beschlossen, die Öffnungszeiten und den Raum für Steuerzahler zu erweitern, insbesondere für juristische Personen, die "freitags, vom 7. Oktober bis zum 30. Dezember 2022, von 9:00 bis 16:00 Uhr, nach Vereinbarung" bedient werden; leider stiftet diese Formulierung Verwirrung, da nicht klar ist, ob von Montag bis Donnerstag juristische Personen bedient werden, wobei die Freitage ausschließlich für sie sind:00 bis 16:00 Uhr, nach Vereinbarung", leider stiftet diese Formulierung Verwirrung, da nicht klar ist, ob von Montag bis Donnerstag juristische Personen betreut werden, wobei die Freitage ausschließlich für sie bestimmt sind; dies wäre unsinnig, da es die effektiven Servicezeiten reduzieren würde. Wenn die SAT jedoch zusätzlich zu den normalen Öffnungszeiten von Montag bis Donnerstag freitags einen außerordentlichen Dienst nur für juristische Personen anbietet, wird sie einen erheblichen Rückstau in den Verfahren dieser Personen abbauen, der sich seit 2020 aufgestaut hat; natürliche Personen wären jedoch davon betroffen, dass sie freitags keinen Dienst erhalten können.

Nutzung eines mobilen Büros durch die Steuerverwaltung

Zweitens hat die SAT beschlossen, erneut auf den Mechanismus des mobilen Büros zurückzugreifen, um die Dienstleistungen und Verfahren der Institution in Gebiete zu bringen, die weit von den Dienststellen der Steuerzahler entfernt sind; dieser Plan wird zunächst in Oaxaca, Quintana Roo, Sinaloa und Veracruz beginnen, um vor allem Privatpersonen zu bedienen; in einer zweiten Phase werden Monterrey, Guadalajara, Cancún, Mérida, Tijuana, Ciudad Juárez und Mexiko-Stadt folgen, wobei wiederum Unternehmen die Hauptnutznießer sein werden.

Es ist richtig, den durch die Pandemie verursachten erheblichen Rückstau bei den Dienstleistungen für die Steuerzahler abzubauen, aber die SAT muss sicherstellen, dass dieser Plan die Dienstleistungen für Einzelpersonen nicht ernsthaft beeinträchtigt, und vor allem muss sie die endgültige Betreuung der Steuerzahler verbessern, da die Beamten selbst oft nicht genau wissen, welche Verfahren sie erhalten.

Klicken Sie hier, um die Pressemitteilung zu lesen.

Von: Benjamín Segura : Leitender Steuerrechtsberater

Quelle: https://www.gob.mx/sat/prensa/el-sat-amplia-sus-horarios-y-sus-espacios-de-atencion-para-los-contribuyentes-049-2022

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Der Minister für Finanzen und öffentliche Kredite hat der Legislative das Wirtschaftspaket 2023 vorgelegt, das den Gesetzesentwurf für den Ausgabenhaushalt (PEF), die Initiative für das Bundeseinnahmengesetz (LIF) und die allgemeinen wirtschaftspolitischen Kriterien (Criterios Generales de Política Económica) umfasst.

Initiativen im Paket

Zu den Initiativen des Pakets 2023 gehören unter anderem die folgenden: 

  • Gaceta Parlamentaria, Cámara de Diputados, FINANZAS PÚBLICAS(hacienda.gob.mx)
  • Anlage A zum Bundesabgabengesetz für das Finanzjahr 2023 (LIF)
  • Anhang B mit dem Entwurf des Ausgabenbudgets des Bundes für das Haushaltsjahr 2023 (PEF)
  • Anhang C Allgemeine wirtschaftspolitische Kriterien für die Initiative zum Einnahmegesetz und den Entwurf des Ausgabenbudgets der Föderation für das Haushaltsjahr 2023
  • Anhang D Reform, Ergänzung und Aufhebung mehrerer Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Recht
  • Anhang E Hinzufügung verschiedener Bestimmungen des Gesetzes über den Bundeshaushalt und die finanzpolitische Verantwortung
  • Anhang F Methodische Anmerkungen zur Ermittlung der prioritären Schwerpunktbereiche 2021; und Vorschlag für eine Erklärung zur Ermittlung der prioritären Schwerpunktbereiche 2023
  • Anhang G Bericht über die Ausübung der der Bundesexekutive übertragenen Befugnisse in Zollangelegenheiten, vorgelegt gemäß Artikel 131 der politischen Verfassung der Vereinigten Mexikanischen Staaten
  • Anhang H Liste der prioritären ländlichen Schwerpunktgebiete 2023
  • Anhang J Liste der vorrangigen städtischen Schwerpunktbereiche 2023
  • Anhang K Geschätzte Höhe der Bundesmittel zur Umsetzung der Wohnbauförderungspolitik für das Haushaltsjahr 2023

Daraus geht hervor, dass es in diesem Jahr keine Initiativen der Exekutive mit Vorschlägen zur Änderung oder Reform von Gesetzen zur Steuererhebung wie dem Einkommenssteuergesetz (LISR), dem Mehrwertsteuergesetz (LIVA) und dem föderalen Steuergesetzbuch (CFF) gibt, die das Steuergesetzbuch bilden, das lediglich die Gebühren und Tarife an die Inflation anpasst, so dass die Steuerzahler bis 2023 keine strukturellen Reformen zu erwarten haben und es auch keine Steuererhöhungen geben wird.

Die Fristen für die Verabschiedung des LIF durch die Abgeordnetenkammer und den Senat enden am 20. bzw. 31. Oktober, die des PEF durch die Abgeordnetenkammer am 15. November.

Zu beachtende Highlights

Zu den Highlights des Pakets gehören folgende Punkte:

Es wurde festgestellt, dass das PEF für das Haushaltsjahr 2023 nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, der Effizienz und der Rationalität der Ausgaben durchgeführt wurde, die mit den Einnahmen und den makroökonomischen Variablen übereinstimmen, und zwar in nachhaltigen Gleichgewichten, die in den allgemeinen wirtschaftspolitischen Kriterien 2023 dargelegt sind, wobei soziale Programme auf der Grundlage gesunder öffentlicher Finanzen und ohne makroökonomische Ungleichgewichte Vorrang haben.

Es wurde auch betont, dass die Steuerbemessungsgrundlage weiterhin durch Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung und -umgehung gestärkt wird, da diese Maßnahmen die Einnahmen erhöht haben, ohne dass neue Steuern eingeführt oder bestehende erhöht werden mussten.

Schließlich wird erwartet, dass die Staatsverschuldung unter Einhaltung der vom Kongress festgelegten Haushaltsziele und Schuldenobergrenzen auf einem stabilen und nachhaltigen Kurs bleibt und 2023 bei 49,4 % des BIP liegt.

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