Wirtschaftspaket 2023

Ministerium für Finanzen und öffentliche Kredite

Wirtschaftspaket 2023

Wirtschaftspaket 2023 900 675 Ecovis

Der Minister für Finanzen und öffentliche Kredite hat der Legislative das Wirtschaftspaket 2023 vorgelegt, das den Gesetzesentwurf für den Ausgabenhaushalt (PEF), die Initiative für das Bundeseinnahmengesetz (LIF) und die allgemeinen wirtschaftspolitischen Kriterien (Criterios Generales de Política Económica) umfasst.

Initiativen im Paket

Zu den Initiativen des Pakets 2023 gehören unter anderem die folgenden: 

  • Gaceta Parlamentaria, Cámara de Diputados, FINANZAS PÚBLICAS(hacienda.gob.mx)
  • Anlage A zum Bundesabgabengesetz für das Finanzjahr 2023 (LIF)
  • Anhang B mit dem Entwurf des Ausgabenbudgets des Bundes für das Haushaltsjahr 2023 (PEF)
  • Anhang C Allgemeine wirtschaftspolitische Kriterien für die Initiative zum Einnahmegesetz und den Entwurf des Ausgabenbudgets der Föderation für das Haushaltsjahr 2023
  • Anhang D Reform, Ergänzung und Aufhebung mehrerer Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Recht
  • Anhang E Hinzufügung verschiedener Bestimmungen des Gesetzes über den Bundeshaushalt und die finanzpolitische Verantwortung
  • Anhang F Methodische Anmerkungen zur Ermittlung der prioritären Schwerpunktbereiche 2021; und Vorschlag für eine Erklärung zur Ermittlung der prioritären Schwerpunktbereiche 2023
  • Anhang G Bericht über die Ausübung der der Bundesexekutive übertragenen Befugnisse in Zollangelegenheiten, vorgelegt gemäß Artikel 131 der politischen Verfassung der Vereinigten Mexikanischen Staaten
  • Anhang H Liste der prioritären ländlichen Schwerpunktgebiete 2023
  • Anhang J Liste der vorrangigen städtischen Schwerpunktbereiche 2023
  • Anhang K Geschätzte Höhe der Bundesmittel zur Umsetzung der Wohnbauförderungspolitik für das Haushaltsjahr 2023

Daraus geht hervor, dass es in diesem Jahr keine Initiativen der Exekutive mit Vorschlägen zur Änderung oder Reform von Gesetzen zur Steuererhebung wie dem Einkommenssteuergesetz (LISR), dem Mehrwertsteuergesetz (LIVA) und dem föderalen Steuergesetzbuch (CFF) gibt, die das Steuergesetzbuch bilden, das lediglich die Gebühren und Tarife an die Inflation anpasst, so dass die Steuerzahler bis 2023 keine strukturellen Reformen zu erwarten haben und es auch keine Steuererhöhungen geben wird.

Die Fristen für die Verabschiedung des LIF durch die Abgeordnetenkammer und den Senat enden am 20. bzw. 31. Oktober, die des PEF durch die Abgeordnetenkammer am 15. November.

Zu beachtende Highlights

Zu den Highlights des Pakets gehören folgende Punkte:

Es wurde festgestellt, dass das PEF für das Haushaltsjahr 2023 nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, der Effizienz und der Rationalität der Ausgaben durchgeführt wurde, die mit den Einnahmen und den makroökonomischen Variablen übereinstimmen, und zwar in nachhaltigen Gleichgewichten, die in den allgemeinen wirtschaftspolitischen Kriterien 2023 dargelegt sind, wobei soziale Programme auf der Grundlage gesunder öffentlicher Finanzen und ohne makroökonomische Ungleichgewichte Vorrang haben.

Es wurde auch betont, dass die Steuerbemessungsgrundlage weiterhin durch Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung und -umgehung gestärkt wird, da diese Maßnahmen die Einnahmen erhöht haben, ohne dass neue Steuern eingeführt oder bestehende erhöht werden mussten.

Schließlich wird erwartet, dass die Staatsverschuldung unter Einhaltung der vom Kongress festgelegten Haushaltsziele und Schuldenobergrenzen auf einem stabilen und nachhaltigen Kurs bleibt und 2023 bei 49,4 % des BIP liegt.

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