REGISTER DER WIRTSCHAFTLICHEN EIGENTÜMER IN SPANIEN

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REGISTER DER WIRTSCHAFTLICHEN EIGENTÜMER IN SPANIEN

REGISTER DER WIRTSCHAFTLICHEN EIGENTÜMER IN SPANIEN 900 675 Ecovis

Quelle: Königlicher Erlass 609/2023, vom 11. Juli 2010, Schatzamt

Inkrafttreten: Ab 19. September 2023

In Spanien wurde das Dekret 609/2023 veröffentlicht, mit dem die Vorschriften für die Einrichtung und den Betrieb des Zentralen Öffentlichen Registers für oberstes wirtschaftliches Eigentum in Spanien zur Ausweitung der geltenden Regelung zur Identifizierung des Letztendlich Begünstigten (UBO) von spanischen juristischen Personen oder Einrichtungen oder Strukturen mit oder ohne Rechtspersönlichkeit (Trusts und ähnliche), auch wenn sie eventuell gewerbliche Tätigkeiten ausüben oder Grundstücke in Spanien besitzen und unabhängig davon, ob sie in Spanien oder in anderen Mitgliedsländern der Europäischen Union (EU) verwaltet werden oder nicht.

In dieser Hinsicht wurden in Spanien, wie in den meisten Ländern der Welt, einschließlich Mexiko, verbindliche Vorschriften eingeführt, die zwar von Land zu Land unterschiedlich sind, aber das gemeinsame Ziel verfolgen, die Personen, die die Unternehmen kontrollieren und die Endgewinne erzielen, lokal und international zu identifizieren, zu verfolgen und zu überwachen, um Geldwäsche und die Finanzierung krimineller Aktivitäten zu verhindern. Daher ist es notwendig, die Informationen zu sammeln, mit denen diese Personen identifiziert werden, da dies nicht nur verpflichtend ist, sondern auch eine internationale Steuerkonformität impliziert, mit der multinationale Unternehmen in der Lage sein werden, die Identifizierungs- und Kontrollinformationen auszutauschen, die sie in jedem der Länder, in denen sie tätig sind, integrieren, und so die Einhaltung der Vorschriften, zu denen sie in diesen Ländern verpflichtet sind, zu rationalisieren. Das spanische Dekret und die Verordnung sehen unter anderem Folgendes vor: 

  • Einbeziehung von Informationen aus anderen Datenbanken, die im Register zentralisiert sind, und aus dem Datentransfer zwischen dem Register und den verschiedenen Registern für juristische Personen.
  • Die Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Identifizierung und Unterrichtung des Zentralregisters für Immobilien hat die Schließung des Registers zur Folge. 
  • Zu melden sind Namen, Geburtsdatum, Ausweisdokumente und deren Ausstellungsländer, Wohnsitzländer, Staatsangehörigkeit, E-Mail-Adressen und Kriterien, die sie als UBOs qualifizieren. 
  • Bei Trusts oder ähnlichen Vereinbarungen sollte die Identität der Treugeber, Treuhänder, Protektoren, Begünstigten und jeder anderen natürlichen Person, die letztlich die Kontrolle über den Trust ausübt, offengelegt werden. 
  • Die Informationen sind öffentlich und stehen zur Verfügung, solange die Person wirtschaftlicher Eigentümer ist und danach 10 Jahre lang.
  • Der Zugang zu den Informationen ist möglich, sofern ein berechtigtes Interesse nachgewiesen und die Identität festgestellt wird und nur der Name, der Vorname, der Geburtsmonat und das Geburtsjahr, das Wohnsitzland und die Staatsangehörigkeit des wirtschaftlichen Eigentümers oder der wirtschaftlichen Eigentümer bekannt sind; es sei denn, der wirtschaftliche Eigentümer hat ein Recht auf Privatsphäre.
  • Informationen über wirtschaftliches Eigentum müssen dem neuen Register innerhalb von 9 Monaten nach Inkrafttreten des Königlichen Erlasses übermittelt werden, auch wenn die sektoralen Register bereits früher informiert wurden.
  • Jede Änderung der tatsächlichen Eigentumsverhältnisse muss dem Handelsregister innerhalb von 10 Tagen gemeldet werden, andernfalls wird das Handelsregister ebenfalls gelöscht.

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