Senat billigt Multilaterales Übereinkommen

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Senat billigt Multilaterales Übereinkommen

Senat billigt Multilaterales Übereinkommen 1538 637 Ecovis

Der Senat hat das von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ausgearbeitete Multilaterale Übereinkommen zur Umsetzung von Maßnahmen im Zusammenhang mit Steuerverträgen zur Verhinderung der Aushöhlung der Bemessungsgrundlage und der Gewinnverschiebung (MLI) angenommen. Dies geht aus einer offiziellen Mitteilung des Senats der Republik hervor.

Hintergrund der Genehmigung des Abkommens

Als Ergebnis der Aktion 15 des BEPS-Berichts, die darin besteht, ein multilaterales Instrument (MLI) zur Änderung von Steuerverträgen zu entwickeln, um Maßnahmen zur Bekämpfung der Aushöhlung der Steuerbasis und der Gewinnverlagerung in Steuerverträgen wirksam umzusetzen, wurde das MLI entwickelt, das die Aufnahme von Maßnahmen in bestehende bilaterale Steuerverträge ermöglicht, um Vertragsmissbrauch durch multinationale Unternehmen und die künstliche Nutzung des Betriebsstättenstatus zu verhindern sowie den Streitbeilegungsmechanismus solcher Verträge zu verbessern.

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass Mexiko das MLI im Jahr 2017 unterzeichnet hat und der Senat das MLI am 12. Oktober 2022 ratifiziert hat, das zur Unterzeichnung und zum anschließenden Inkrafttreten bei der OECD hinterlegt werden muss, so dass es voraussichtlich ab 2024 in Kraft treten wird.

Das MLI wird jedem von Mexiko abgeschlossenen Steuerabkommen (mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika und Deutschlands) als Anhang beigefügt, der als Protokoll zur Auslegung und Umsetzung des betreffenden Abkommens und des MLI als ein einziges Dokument dient.

Das Inkrafttreten des MLI wird sich auf Transaktionen mit im Ausland ansässigen Personen auswirken. Daher ist es wichtig, die Bestimmungen des MLI einzuhalten, um Zugang zu den Vorteilen der Abkommen zu haben und gleichzeitig keine Möglichkeit zu haben, die entsprechenden Zahlungen abzuziehen.

Ziele des Multilateralen Übereinkommens

  • Klärung der Vertragskonzepte zur besseren Umsetzung und zur Vermeidung von Missbrauch, u.a. in den Bereichen Aufenthalt, Leistungen und ständige Niederlassung.
  • Effiziente Mechanismen für Streitigkeiten, die zwischen Regierungen entstehen können.
  • Vereinfachung der Leistungen
  • Einrichtung von Mechanismen zur Vermeidung von "treaty shopping", d. h. der Suche nach Strukturen, deren einziges Ziel darin besteht, von dem Abkommen zu profitieren, ohne dass die Notwendigkeit der Maßnahme begründet ist oder die keinen geschäftlichen Grund haben.

Highlights dieses Dokuments

  • Festlegung der Voraussetzungen für die Beantragung von Vertragsleistungen im Rahmen des Konzepts der "berechtigten Personen", so dass der Wohnsitz nicht ausreicht.
  • Sie kann eine Änderung der nationalen Rechtsvorschriften über die Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung beinhalten.
  • Für Personen, die im Ausland investiert haben, kann dies Planungszwänge mit sich bringen.
  • Behandelt Fragen des doppelten Wohnsitzes, des wirtschaftlichen Eigentums, verbundener Dritter, geteilter Verträge für Fragen der ständigen Niederlassung.
  • Der Grundsatz von Treu und Glauben wird beibehalten, was jedoch nicht ausschließt, dass Einkünfte, die nicht an der Quelle besteuert werden (Unternehmensgewinne), analysiert werden, um zu prüfen, ob die Vorteile des Abkommens anwendbar sind oder nicht.
  • Jedes Land kann seine eigenen Vorbehalte festlegen, und es sollten Vereinbarungen über den Informationsaustausch und die gemeinsame Nutzung von Informationen durch die Behörden in Betracht gezogen werden.
  • Sie enthält Abschnitte für ein Schiedsverfahren im Falle von Streitigkeiten.

Ecovis Mexiko ist Teil dieses globalen Netzwerks und verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung vor Ort. Wir konzentrieren uns auf die Entwicklung zuverlässiger Lösungen in den Bereichen Finanzen, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung und bieten Dienstleistungen von höchster Qualität.

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