Reformas a las Leyes de Seguridad Social y Laboral en materia de aportaciones voluntarias.  900 675 Ecovis

Reformas a las Leyes de Seguridad Social y Laboral en materia de aportaciones voluntarias. 

Este 29 de noviembre de 2023, se publicó en la sección matutina del Diario Oficial de la Federación el DECRETO por el que se reforman los artículos 251 de la Ley del Seguro Social y 146 de la Ley Federal del Trabajo, y se adiciona un artículo 59 Bis a la Ley del Instituto del Fondo Nacional de la Vivienda para los Trabajadores (DOF – Diario Oficial de la Federación) el cual entrará en vigor el 1 de enero de 2024. 

Mediante dicho Decreto se establece que las personas trabajadoras que se hayan inscrito voluntariamente al régimen obligatorio de la Ley del Seguro Social, podrán realizar aportaciones al Fondo Nacional de la Vivienda, que les permitan obtener un crédito barato y suficiente, realizando aportaciones para su abono a la subcuenta de vivienda, de la cuenta individual prevista en los sistemas de ahorro para el retiro, en términos de Ley del INFONAVIT, y en lo que corresponda en la Ley del Seguro Social y en la Ley de los Sistemas de Ahorro para el Retiro; considerando dentro de las cuotas obrero patronales, el cálculo de las aportaciones de vivienda sobre el ingreso reportado.

Beneficios Fiscales y facilidades en materia de seguridad social para los contribuyentes y patrones de las zonas afectadas del Estado de Guerrero por la presencia del huracán Otis. 900 675 digital

Beneficios Fiscales y facilidades en materia de seguridad social para los contribuyentes y patrones de las zonas afectadas del Estado de Guerrero por la presencia del huracán Otis.

Beneficios fiscales

Con fecha 30 de octubre de 2023, el Gobierno Federal publicó en el DOF el DECRETO por el que se otorgan diversos beneficios fiscales a los contribuyentes de las zonas afectadas que se indican por lluvias severas y vientos fuertes durante el 24 de octubre de 2023 https://dof.gob.mx/nota_detalle.php?codigo=5707227&fecha=30/10/2023#gsc.tab=0, a fin de apoyar a los contribuyentes de las zonas afectadas del Estado de Guerrero por la presencia del huracán Otis, contribuir a la restauración de los daños, así como a la normalización de la actividad económica en el menor tiempo posible, permitiendo que cuenten con liquidez para enfrentar sus compromisos económicos. Los beneficios otorgados aplican desde el 1 de noviembre de 2023 para que los contribuyentes que tengan su domicilio fiscal, agencia, sucursal o cualquier otro establecimiento en las zonas afectadas y siempre que los ingresos objeto del beneficio correspondan a su domicilio fiscal, agencia, sucursal o cualquier otro establecimiento, que se encuentre ubicado en dichas zonas afectadas.

Los beneficios son los siguientes:

  • Deducción inmediata hasta por el 100% del monto original de la inversión correspondiente a las inversiones en bienes nuevos y usados de activo fijo que se realicen en las zonas afectadas en el periodo comprendido de octubre, noviembre y diciembre de 2023, excepto automóviles, equipo de blindaje de automóviles o cualquier bien de activo fijo no identificable individualmente ni tratándose de aviones distintos de los dedicados a la aerofumigación agrícola. 
  • Pagos en 3 parcialidades iguales, para las retenciones por salarios y del pago definitivo de IVA e IEPS; la primera parcialidad se enterará en el mes de enero, la segunda en febrero y la tercera en marzo de 2024, sin que para estos efectos deban pagarse actualizaciones, recargos o multas.
  • Dispensa o condonación de la obligación de efectuar pagos provisionales del ISR de octubre, noviembre y diciembre de 2023, al cuarto trimestre de 2023, así como al tercer cuatrimestre de 2023, según corresponda, por los ingresos que obtengan los contribuyentes personas morales del régimen general o RESICO y las personas físicas con ingresos por actividades empresariales y servicios profesiones, la enajenación de bienes o la prestación de servicios a través de internet, mediante plataformas tecnológicas, aplicaciones informáticas y similares y Arrendamiento y en General por Otorgar el uso o Goce Temporal de Bienes inmuebles. 
  • Dispensa o condonación de los pagos mensuales correspondientes a octubre, noviembre y diciembre de 2023 para los contribuyentes personas físicas del RESICO.
  • Permitir, a quienes continúan tributando en el Régimen de Incorporación Fiscal (RIF), diferir la obligación de presentar las declaraciones correspondientes al quinto y sexto bimestres del ejercicio fiscal de 2023.
  • Permitir que los contribuyentes que se dediquen exclusivamente a actividades agrícolas, ganaderas, pesqueras o silvícolas presenten mensualmente las declaraciones del IVA de segundo semestre de 2023.
  • Devolución del IVA de aquellas solicitudes que se presenten a más tardar en diciembre de 2023, en la mitad del plazo legal señalado en el Código Fiscal de la Federación (CFF), excepto cuando se trate de contribuyentes sujetos a presunciones por operaciones inexistentes conforme al artículo 69-B del CFF, y/o que hayan solicitado devolución con base en comprobantes fiscales expedidos por contribuyentes listados por presuntas operaciones inexistente y/o tengan restringidos temporalmente sus certificados de sellos digitales y no hayan subsanado las irregularidades detectadas o desvirtuado las causas que motivaron dicha restricción 
  • Diferimiento del pago de las parcialidades autorizadas antes de octubre de 2023 correspondientes al mes de octubre de 2023 y subsecuentes que se les haya autorizado, reanudando el pago partir del mes de febrero de 2024, sin que para estos efectos se considere que las parcialidades no fueron cubiertas oportunamente, por lo que no deberán pagarse recargos por prórroga o mora.
  • No acumulación de ingresos obtenidos por personas físicas por apoyos económicos o monetarios que reciban de personas morales o fideicomisos autorizados para recibir donativos deducibles del ISR, siempre que dichos apoyos económicos o monetarios no provengan de partes relacionadas y se destinen para la reconstrucción o rehabilitación de su casa habitación.

Facilidades en materia de seguridad social

Por otra parte, también el IMSS aprobó diversas medidas y facilidades en beneficio de trabajadores, empresarios y derechohabientes afectados por el huracán Otis, las cuales fueron publicadas en el DOF el 2 de noviembre de 2023, entrando en vigor de forma inmediata. https://dof.gob.mx/nota_detalle.php?codigo=5707565&fecha=02/11/2023#gsc.tab=0 y Aprueba H. Consejo Técnico del IMSS medidas en beneficio de trabajadores y empresarios afectados por Huracán Otis | Sitio Web «Acercando el IMSS al Ciudadano»

Las medidas y facilidades otorgadas por el IMSS son las siguientes:

  • Suspensión de plazos por 3 meses con lo que no se harán requerimientos de pago.
  • Pago a plazos o diferidos de cuotas patronales hasta por los seis periodos posteriores a la fecha de su solicitud.
  • Quienes cuenten con convenios de pago en parcialidades, podrán reanudar su pago en los mismos términos y condiciones a partir del mes de enero de 2024, sin recargos por prórroga o mora.
  • No habrá nuevos actos de fiscalización y cobranza hasta el mes de enero de 2024, sin que se impongan multas.
  • Autorización de pago de una ayuda económica directamente a los padres y madres cuyos hijos se encontraban registrados para el servicio de guarderías, hasta en tanto dicho servicio sea reanudado. 
  • Mantener los servicios asistencia médica y de maternidad, quirúrgica, farmacéutica y hospitalaria para los trabajadores incluso si son dados de baja de su empleo durante las ocho semanas posteriores.

Plan del Gobierno Federal para la atención a la población afectada por el huracán Otis 

Finalmente, el Gobierno Federal presentó el Plan de Atención a la Población Afectada por el Huracán Otis, que es un programa de apoyos financieros para Acapulco y Coyuca de Benítez, mediante el que destinará $61,313 millones de pesos para la atención de la población afectada por Otis, a través de distintos apoyos que van desde adelantos e incrementos en los pagos de los programas sociales ya existentes, hasta exenciones por el servicio de luz, canasta básica semanal para 250 mil familias, apoyo para viviendas, planes de recuperación de infraestructura urbana, incluyendo o considerando los beneficios fiscales y de seguridad social mencionados anteriormente, entre otros apoyos. Comunicado No. 73 Destinará el gobierno federal 61313 millones de pesos para la atención de la población afectada por Otis.pdf

Decreto por el que se reforman diversas disposiciones de la Ley General de Sociedades Mercantiles. 900 675 Ecovis

Decreto por el que se reforman diversas disposiciones de la Ley General de Sociedades Mercantiles.

El Decreto mediante el cual se reforman diversas disposiciones de la Ley General de Sociedades Mercantiles publicado el 20 de octubre de 2023 en el DOF, entra en vigor a partir del 21 de octubre de 2023.

La reforma adiciona párrafos en las disposiciones referentes a la escritura o póliza constitutiva de las Sociedades de Responsabilidad Limitada y Sociedades Anónimas, también, a las resoluciones tomadas por los Gerentes y Consejo de Administración, así como las que determinan el domicilio en la que se celebrarán las Asambleas.

Por otro lado, modifica las disposiciones que establecen la forma en la que se convocarán y podrán celebrarse las Asambleas, así mismo, la manera en que las Actas de Asamblea podrán ser firmadas, ya sea mediante firma autógrafa o electrónica.

Dicho lo anterior, las reglas para la celebración de las Asambleas y resoluciones tomadas por los Gerentes y Consejo de Administración, contemplan la posibilidad de celebrar las mismas, de forma presencial o mediante el uso de medios electrónicos, ópticos o de cualquier otra tecnología, que permitan la participación de la totalidad o una parte de los asistentes por dichos medios en la Asamblea o junta de que se trate, siempre y cuando la participación sea simultánea y se permita la interacción en las deliberaciones de una forma funcionalmente equivalente a la reunión presencial y se deberá contar con mecanismos o medidas que permitan el acceso, la acreditación de la identidad de los asistentes, así como, en su caso, del sentido de su voto, y se genere la evidencia correspondiente.

No se entenderá que una Asamblea se realiza fuera del domicilio social por el sólo hecho de utilizarse medios electrónicos, ópticos o de cualquier otra tecnología, sin embargo, los socios podrán celebrar asambleas fuera del domicilio social, siempre y cuando la totalidad de los socios lo aprueben y adicionalmente exista la posibilidad de utilizar medios electrónicos, ópticos o de cualquier otra tecnología y se deberá señalar en el Acta de Asamblea, el domicilio en el cual se llevó a cabo la Asamblea respectiva.

Las Actas de las Asambleas se asentarán en el libro correspondiente y deberán ser firmadas ya sea con firma autógrafa o electrónica, por el Presidente y por el Secretario de la Asamblea, así como por los Comisarios que concurran. Se agregarán a las Actas los documentos que justifiquen que las convocatorias se hicieron en los términos que esta Ley General de Sociedades Mercantiles establece.

Desde nuestro punto de vista, consideramos importante mencionar que la presente reforma es un ajuste y complemento de la reforma del 2015 referente a la publicidad de los actos societarios por medios digitales, que ahora permite que sean celebradas mediante el uso de medios electrónicos, ópticos o de cualquier otra tecnología.

Por otro lado, hay que tomar en cuenta que la reforma es deficiente respecto a la regulación para la validación de la identidad de las personas que asistan a las Asambleas, por lo que se espera que también se modifique el Código de Comercio para regular estos actos jurídicos a través de medios digitales, como lo es la firma digital o bien la regulación mediante Normas Oficiales Mexicanas.

Steueranreize für Einkommensteuerzwecke (ISR) bei Nearshoring-Geschäften von in Mexiko ansässigen Steuerpflichtigen in Schlüsselsektoren der Exportindustrie. 900 675 Ecovis

Steueranreize für Einkommensteuerzwecke (ISR) bei Nearshoring-Geschäften von in Mexiko ansässigen Steuerpflichtigen in Schlüsselsektoren der Exportindustrie.

Con la finalidad de otorgar beneficios a las compañías que buscan optimizar sus operaciones mediante la estrategia del nearshoring que actualmente se ubican en México, y pertenecen a los sectores identificados como clave en la industria exportadora, este miércoles 11 de octubre de 2023, la Secretaría de Hacienda y Crédito Público (SHCP) publicó en la sección matutina del Diario Oficial de la Federación (DOF) del 11 de octubre de 2023 el Decreto por el que se otorgan estímulos fiscales a industria citada consistentes en la deducción inmediata de la inversión en bienes nuevos de activo fijo y la deducción adicional de gastos de capacitación, permitiendo que las empresas extranjeras pueden percibir a México como un destino favorable para establecer sus operaciones y aprovechar los beneficios fiscales otorgados.

Dieser Erlass tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung, d.h. am 12. Oktober 2023, in Kraft und gilt bis zum Steuerjahr 2024 für Investitionen, die der Steuerpflichtige während eines Zeitraums von mindestens zwei Jahren unmittelbar nach dem Jahr, in dem der Sofortabzug vorgenommen wird, in Betrieb hält.

Zu den wichtigsten Aspekten gehören die folgenden:

(a) Begünstigte

  • Die Begünstigten sind juristische Personen, die unter die allgemeine Regelung des Einkommensteuergesetzes (LISR) oder die vereinfachte Treuhandregelung (RESICO) fallen, und natürliche Personen, die unter die Regelung für gewerbliche und freiberufliche Tätigkeiten fallen, wenn diese Steuerzahler in der Produktion, Verarbeitung oder Herstellung und Ausfuhr der folgenden Waren tätig sind und davon ausgehen, dass die Höhe ihrer Exporteinnahmen in den Jahren 2023 und 2024 mindestens 50 % ihres Gesamtumsatzes für jedes Jahr ausmachen wird:
    1. Erzeugnisse, die für die menschliche Ernährung und die Tierernährung bestimmt sind.
    2. Düngemittel und Agrochemikalien. o Rohstoffe für die pharmazeutische Industrie.
    3. Elektronische Komponenten.
    4. Maschinen für Uhren, Mess-, Kontroll- und Navigationsinstrumente sowie elektronische medizinische Geräte.
    5. Batterien, Akkumulatoren, Akkus, Stromkabel, Stecker, Kontakte, Sicherungen.
    6. Benzinmotoren, Hybridmotoren und Motoren für alternative Kraftstoffe für Pkw, Lieferwagen und Lkw.
    7. Elektrische und elektronische Geräte, mechanische Systeme für Autos, Lieferwagen, Lastwagen, Züge, Schiffe und Flugzeuge.
    8. Verbrennungsmotoren, Turbinen und Getriebe.
    9. Nichtelektronische Geräte und Ausrüstungen für medizinische Zwecke.
    10. Produktion von kinematografischen oder audiovisuellen Werken.

(b) Sofortiger Abzug von Investitionen in neue Anlagegüter

  • Ein Anreiz wird in Form eines sofortigen Abzugs für neue Anlagegüter (die erstmals in Mexiko genutzt werden) gewährt, die zwischen dem 12. Oktober 2023 und dem 31. Dezember 2024 erworben werden.
  • Die Höhe des Sofortabzugs in dem Jahr, in dem die Investition getätigt wird, wird bestimmt, indem auf den ursprünglichen Investitionsbetrag die Prozentsätze angewandt werden, die in dem Erlass je nach Art des Anlagevermögens und der Tätigkeit, für die es verwendet wird, festgelegt sind; der festgelegte Mindestprozentsatz liegt zwischen 86 % und 89 % für Immobilien und zwischen 56 % und 88 % für Maschinen und Anlagen. Übt der Steuerpflichtige zwei oder mehr der vorgenannten Tätigkeiten aus, ist der Prozentsatz anzuwenden, der der Tätigkeit entspricht, in der er in dem Jahr, in dem der Sofortabzug der Investition vorgenommen wird, den größten Teil seiner Einkünfte erzielt hat.
  • Für Investitionen in Sachanlagen, Lebens- und Futtermittel sowie Maschinen und Ausrüstungen werden bestimmte Prozentsätze des ursprünglichen Investitionsbetrags im Verhältnis zu den verstrichenen Jahren der Investition abgezogen.
  • Sie gilt nur für Investitionen, die während eines Zeitraums von mindestens zwei Jahren unmittelbar nach dem Jahr, in dem der Sofortabzug vorgenommen wird, genutzt werden.
  • Werden Gegenstände veräußert, gehen sie verloren oder werden sie unbrauchbar, so kann ein teilweiser Abzug vorgenommen werden.
  • Die Steuervergünstigung gilt nicht für Büromöbel und -geräte, Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotor und gepanzerte Fahrzeuge.
  • Dieser Sofortabzug kann bei den vorläufigen Einkommensteuerzahlungen in dem Jahr, in dem die Investition getätigt wird, berücksichtigt werden, und der im selben Jahr vorgenommene Sofortabzug kann vom steuerpflichtigen Gewinn abgezogen werden. Auch bei der Bestimmung des Gewinnkoeffizienten, der bei den vorläufigen Zahlungen für 2024 oder 2025 anzuwenden ist, muss die Auswirkung des angewandten Sofortabzugs berücksichtigt werden.
  • Diejenigen, die diesen Anreiz in Anspruch nehmen wollen, müssen ein spezielles Verzeichnis der Investitionen führen, für die der Sofortabzug in Anspruch genommen wurde, mit Angaben zu den Belegen, dem Jahr, in dem er in Anspruch genommen wurde, und dem Datum, an dem das Wirtschaftsgut ausgebucht wird.

c) Zusätzlicher Abzug von Ausbildungskosten

  • Der Anreiz besteht in einem zusätzlichen Abzug in Höhe von 25 % des Anstiegs der Fortbildungskosten für jeden Arbeitnehmer, der in der jährlichen Steuererklärung für die Steuerjahre 2023, 2024 und 2025 geltend gemacht wird. Wird der Abzug in dem Jahr, in dem die Ausgaben getätigt werden, nicht in Anspruch genommen, geht das Recht darauf in den Folgejahren verloren.
  • Die Ausbildung muss sich auf technische oder wissenschaftliche Kenntnisse beziehen, die mit der Tätigkeit des Steuerpflichtigen zusammenhängen, und muss aktiven Arbeitnehmern, die bei der mexikanischen Sozialversicherungsanstalt registriert sind, gewährt werden.
  • Die Steuerpflichtigen, die diesen Anreiz in Anspruch nehmen, müssen die den Arbeitnehmern gewährten Ausbildungsmaßnahmen genau aufzeichnen und die entsprechenden Belege angeben sowie beschreiben, worin die Ausbildungsmaßnahmen bestanden und wie sie sich auf die Ausgangstätigkeiten beziehen, für die der Steuerpflichtige einen Nutzen hatte.

(d) Anspruch auf Leistungen

  • Sie müssen im Föderalen Steuerzahlerregister (RFC) eingetragen sein und die Steuer-Mailbox aktiviert haben.
  • Positive Stellungnahme zur Einhaltung der Vorschriften.
  • eine Mitteilung gemäß den allgemeinen Vorschriften des Steuerverwaltungssystems einreichen, in der sie erklären, dass sie für die Anwendung der Steuervergünstigungen innerhalb von 30 Kalendertagen nach dem Monat, in dem sie den Erstantrag stellen, optieren.

e) Ausgeschlossene oder nicht begünstigte Steuerpflichtige

  • Unternehmen, die nicht existierende Umsätze abziehen oder die Vermutung der Ausstellung von Steuerbescheinigungen für nicht existierende Umsätze sowie die Vermutung der unzulässigen Übertragung von Steuerverlusten nicht widerlegen.
  • Über feste Steuergutschriften verfügen.
  • Nichteinhaltung der besonderen Investitions- und Ausbildungsaufzeichnungen.
  • Sie befinden sich in Liquidation.
  • Sind im Verfahren der vorübergehenden Beschränkung der Verwendung von digitalen Stempeln für die Ausstellung von digitalen Steuerbescheinigungen über das Internet.
  • Sie haben die von der Steuerverwaltung (SAT) ausgestellten Bescheinigungen annulliert.
WIRTSCHAFTSPAKET 2024 UND ANDERE ZU BERÜCKSICHTIGENDE ASPEKTE 900 675 Ecovis

WIRTSCHAFTSPAKET 2024 UND ANDERE ZU BERÜCKSICHTIGENDE ASPEKTE

ÖFFENTLICHE FINANZEN (hacienda.gob.mx)

Am 8. September 2023 hat die föderale Exekutive über das Ministerium für Finanzen und öffentliche Kredite (SHCP) dem Kongress der Union für das entsprechende Gesetzgebungsverfahren das Wirtschaftspaket für 2024 vorgelegt, das den letzten Haushalt der derzeitigen Regierung darstellt.

Das Paket enthält keine Vorschläge zur Änderung des steuerlichen Rechtsrahmens, d.h. es werden weder neue Steuern eingeführt noch die geltenden Steuersätze erhöht, d.h. es gibt keine Änderungen an den Gesetzen über die Einkommenssteuer (ISR), die Mehrwertsteuer (VAT), die Sondersteuer auf Produktion und Dienstleistungen (IEPS) und an der Bundesabgabenordnung (CFF), noch an der Föderalen Abgabenordnung (CFF), so dass sie nur die allgemeinen wirtschaftspolitischen Kriterien (CGPE) und die Initiativen zum Föderalen Einnahmegesetz (LIF), zum Föderalen Abgabengesetz (LFD) und zum Föderalen Ausgabenhaushalt (PEF) umfasst.

Als Einleitung zur Präsentation des Pakets hat die Exekutive in Übereinstimmung mit der CGPE darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse, die während des gleichen Zeitraums erzielt wurden und die es ermöglicht haben, dass es nicht notwendig war, die Steuern zu erhöhen oder neue Steuern zu schaffen, aus einer verantwortungsvollen Steuerpolitik resultieren, da die aktuelle Regierung in ihren Anfängen einige der Erhebungsmaßnahmen zur Erhöhung der Steuereinnahmen umgesetzt hat, die in den vorherigen Regierungen analysiert und bearbeitet wurden, und Änderungen im steuerlichen Regelwerk in Richtung eines progressiven Steuersystems zur Bekämpfung der sozialen Ungleichheit vorgenommen hat, Sie wies auch darauf hin, dass zu den durchgeführten oder gut umgesetzten Maßnahmen die Abschaffung der allgemeinen Entschädigung, die Einstufung von Steuerbetrug als schweres Verbrechen, die Anpassung des steuerlichen Rahmens an die digitale Wirtschaft, die Umsetzung der Maßnahmen des BEPS-Projekts (Base Erotion, Profit Shifting) der OECD (meldepflichtige Systeme, Neutralisierung hybrider Systeme und die Begrenzung der Aushöhlung der Bemessungsgrundlage durch Zinsen), die Einführung von Regeln zur Missbrauchsbekämpfung und die Abschaffung von Steuerabschreibungen gehören.

In diesem Zusammenhang weist die Exekutive darauf hin, dass zu den Merkmalen des Wirtschaftspakets 2024 die Konsolidierung des Wohlfahrtsstaates, die Vorhersage eines Wirtschaftswachstums von 2,5 % bis 3,5 % real pro Jahr auf der Grundlage von Konsum und Beschäftigung sowie die Kontinuität der Steuerpolitik gehören, die eine tragfähige Bilanz der Staatsverschuldung ermöglicht, die Gewährleistung der Stärke der Steuererhebung zur Vermeidung von Steuerhinterziehung und -umgehung durch das LIF und die Förderung der sozialen Wohlfahrt durch Sparsamkeit, Effizienz und Rationalität bei den Ausgaben der öffentlichen Hand durch den PEF.

Allgemein ist festzustellen, dass im Rahmen des LIF zum einen keine Änderungen an den bestehenden Steueranreizen und zum anderen eine Anhebung des Quellensteuersatzes auf vom Finanzsystem gezahlte Zinsen erwartet wird.

Gemäß den Fristen des Gesetzgebungsverfahrens muss der Entwurf der LIF-Initiative bis spätestens 31. Oktober angenommen werden, während das PEF bis spätestens 15. November von der Abgeordnetenkammer verabschiedet werden muss.

Auch wenn es keine Änderungen am derzeitigen steuerlichen Rahmen gibt, ist es wichtig, für das Jahr 2024 Folgendes zu bedenken:

1) Outsourcing von Spezialdienstleistungen.

a) Erneuerung des Registers der Erbringer von Fachdienstleistungen oder Facharbeiten (REPSE).

Infolge der Arbeitsreform 2021 in Bezug auf die Vergabe von Unteraufträgen für spezialisierte Dienstleistungen hat das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit (STPS) ein öffentliches Register mit der Bezeichnung REPSE eingerichtet, das zum einen für alle Arbeitgeber, die spezialisierte Dienstleistungen erbringen, die nicht dem Unternehmenszweck ihrer Kunden dienen, obligatorisch ist, und zum anderen ist es drei Jahre lang gültig, so dass jede natürliche oder juristische Person, die im Register eingetragen ist, daran denken muss, dass sie im Steuerjahr 2024 und insbesondere in der zweiten Jahreshälfte die erste Erneuerung ihrer Eintragung vornehmen muss, wenn sie dies zum ersten Mal im Jahr 2021 getan hat und diese nicht gelöscht wurde. REPSE STPS.

Es ist wichtig zu erwähnen, dass die Gültigkeit der Registrierung obligatorisch und notwendig ist, um legal zu arbeiten, wenn man spezialisierte Dienstleistungen erbringt und/oder empfängt, zusätzlich zu der Tatsache, dass die REPSE eine unabdingbare Voraussetzung in Steuerangelegenheiten ist, insbesondere für den Abzug der geleisteten Zahlungen und die Gutschrift der Mehrwertsteuer für diese Art von Dienstleistungen.

2) Internationale Besteuerung

Multilaterales Übereinkommen zur Durchführung von vertragsbezogenen Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverschiebung . (Bekannt als "MLI": Multilaterales Übereinkommen zur Durchführung von vertragsbezogenen Maßnahmen zur Verhinderung der Aushöhlung der Bemessungsgrundlage und der Gewinnverschiebung oder Multilaterales Instrument MLI). beps-mli-stellungnahme-mexiko.pdf (oecd.org)

Ab dem 1. Januar 2024 wird das MLI in Mexiko in Kraft treten, vorausgesetzt, dass jedes Land, mit dem Mexiko ein Abkommen geschlossen hat, seine innerstaatlichen Verfahren ebenfalls abgeschlossen hat, sein Inkrafttreten einleitet und Mexiko als Vertrag betrachtet, der unter das MLI fällt.

Die Bestimmungen des MLI werden auf jedes von Mexiko abgeschlossene Steuerabkommen (mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika und Deutschlands) Anwendung finden und als Teil des Abkommens fungieren, auch wenn sie nicht in das gleiche Dokument integriert sind, um das besagte Abkommen und das MLI gemeinsam als ein einziges Abkommen auszulegen und durchzuführen. Mit anderen Worten, das MLI wird Vorschriften zur Präzisierung der Vertragsbegriffe im Hinblick auf ihre bessere Anwendung sowie zur Auslegung bestimmter Klauseln und ihrer technischen Aspekte enthalten, um die Aushöhlung der Steuerbemessungsgrundlage, die Abzweigung von Gewinnen durch multinationale Unternehmen und den Missbrauch von Verträgen oder das "treaty shopping" durch Strukturen zu verhindern, deren einziges Ziel darin besteht, von den Verträgen zu profitieren, ohne dass die Notwendigkeit des Vorgangs gerechtfertigt ist und die keinen geschäftlichen Grund haben, Eine der wichtigsten Änderungen des MLI besteht darin, dass es das Konzept des Hauptzwecktests (gemeinhin als PPT abgekürzt) enthält, so dass die meisten von Mexiko abgeschlossenen Steuerabkommen Bestimmungen enthalten werden, die Vertragsvorteile verweigern, wenn davon ausgegangen wird, dass die Erlangung eines Steuervorteils der Hauptzweck oder einer der Hauptzwecke der betreffenden Transaktion war.

In dieser Hinsicht wird das Inkrafttreten des MLI Auswirkungen auf Transaktionen mit im Ausland ansässigen Personen und auf die Planung von Personen mit Investitionen im Ausland haben, auch wenn es Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern geben kann, so dass es wichtig ist, die Bestimmungen des MLI zu überprüfen und einzuhalten, um Zugang zu den Vorteilen der Abkommen zu haben und im Gegenzug nicht die Möglichkeit zu haben, die entsprechenden Zahlungen abzuziehen.

Erwähnenswert ist, dass das MLI u. a. Bestimmungen über Doppelansässigkeit, wirtschaftliches Eigentum, verbundene Dritte, besondere Regeln für Dividenden und Kapitalgewinne, zersplitterte oder geteilte Verträge für Zwecke der Betriebsstätte, hybride Kontrollsysteme sowie die Überprüfung von Einkünften, die nicht an der Quelle besteuert werden (Unternehmensgewinne), enthält, um zu prüfen, wann die Abkommensvorteile anwendbar sind oder nicht.

a) Pazifik-Allianz

Ab dem 1. Januar 2024 wird auch das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Pazifik-Allianz, bestehend aus Kolumbien, Chile, Mexiko und Peru, anwendbar sein, das zum einen die zwischen diesen Ländern unterzeichneten bilateralen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ändert, zum einen den Pensionsfonds den Status von Gebietsansässigen für die Zwecke der Anwendung dieser Abkommen und die Inanspruchnahme der in diesen bilateralen Abkommen vorgesehenen Steuervorteile zuerkennt und zum anderen die steuerliche Behandlung von Zinserträgen und Kapitalgewinnen aus dem Verkauf von Aktien, die über eine Börse, die Teil des integrierten lateinamerikanischen Marktes (MILA ) ist, erzielt und von den Pensionsfonds vereinnahmt werden, anpasst. DAS ABKOMMEN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG DER PAZIFISCHEN ALLIANZ IST IN KRAFT GETRETEN UND WIRD AB DEM 1. JANUAR NÄCHSTEN JAHRES GELTEN(http://www.gob.mx).

Verrechnungspreise als Planungsinstrument 900 675 Ecovis

Verrechnungspreise als Planungsinstrument

Aufgrund der jüngsten Kontrollen, die die Behörden zur Identifizierung, Überprüfung und Bewertung konzerninterner Transaktionen innerhalb nationaler oder multinationaler Unternehmensgruppen durchführen, sind Verrechnungspreise relevant geworden und haben sich zu einem Planungsinstrument entwickelt, mit dem festgestellt werden soll, dass die bei Transaktionen zwischen verbundenen Parteien vereinbarte Gegenleistung einem fairen Marktwert entspricht, um so Steuerhinterziehung oder unlauteren Wettbewerb zu vermeiden.

Zu den wichtigsten Änderungen in diesem Bereich, die wir in der Steuerreform für das Steuerjahr 2022 beobachten können, gehört die Änderung der Fristen für die Einhaltung der Verrechnungspreisverpflichtungen sowie die Aufnahme der"mehrfachen informativen Erklärung" bezüglich der Informationen über Transaktionen mit verbundenen Parteien, die im Inland ansässig sind, in Anhang 9, so dass alle Steuerzahler, die konzerninterne Transaktionen durchführen, unabhängig von ihrer steuerlichen Ansässigkeit, diese informative Erklärung abgeben müssen. 

Am 27. Dezember 2022 wurden jedoch im Amtsblatt der Föderation (DOF) der Beschluss über verschiedene Steuern (RMF) für 2023 und seine Anhänge veröffentlicht, der seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist. In dieser RMF ist die Regel 3.9.19. über Verrechnungspreise enthalten, die besagt, dass Steuerpflichtige, die Transaktionen mit verbundenen Parteien durchführen, die Informationen in Anhang 9 der Mehrfachinformationserklärung (DIM) nicht einreichen müssen, vorausgesetzt, dass die Steuerpflichtigen, die geschäftliche Aktivitäten durchführen, im unmittelbar vorangegangenen Geschäftsjahr 13 Millionen Pesos nicht überschritten haben oder dass sie in diesem Geschäftsjahr nicht mehr als 3 Millionen Pesos für die Erbringung von professionellen Dienstleistungen ausgegeben haben.

Es sei daran erinnert, dass die Einkommensgrenze für die Vorlage dieses Anhangs früher nicht festgelegt war, so dass Steuerpflichtige, die Transaktionen mit im Ausland und im Inland ansässigen verbundenen Parteien durchführten, diese Informationen ohne Berücksichtigung der Höhe der erzielten Einkünfte vorlegen mussten.

Die Verrechnungspreisverpflichtungen sind nachstehend aufgeführt, zusammen mit den jeweiligen Anmeldeterminen für das Steuerjahr 2022:

REGISTER DER WIRTSCHAFTLICHEN EIGENTÜMER IN SPANIEN 900 675 Ecovis

REGISTER DER WIRTSCHAFTLICHEN EIGENTÜMER IN SPANIEN

Quelle: Königlicher Erlass 609/2023, vom 11. Juli 2010, Schatzamt

Inkrafttreten: Ab 19. September 2023

In Spanien wurde das Dekret 609/2023 veröffentlicht, mit dem die Vorschriften für die Einrichtung und den Betrieb des Zentralen Öffentlichen Registers für oberstes wirtschaftliches Eigentum in Spanien zur Ausweitung der geltenden Regelung zur Identifizierung des Letztendlich Begünstigten (UBO) von spanischen juristischen Personen oder Einrichtungen oder Strukturen mit oder ohne Rechtspersönlichkeit (Trusts und ähnliche), auch wenn sie eventuell gewerbliche Tätigkeiten ausüben oder Grundstücke in Spanien besitzen und unabhängig davon, ob sie in Spanien oder in anderen Mitgliedsländern der Europäischen Union (EU) verwaltet werden oder nicht.

In dieser Hinsicht wurden in Spanien, wie in den meisten Ländern der Welt, einschließlich Mexiko, verbindliche Vorschriften eingeführt, die zwar von Land zu Land unterschiedlich sind, aber das gemeinsame Ziel verfolgen, die Personen, die die Unternehmen kontrollieren und die Endgewinne erzielen, lokal und international zu identifizieren, zu verfolgen und zu überwachen, um Geldwäsche und die Finanzierung krimineller Aktivitäten zu verhindern. Daher ist es notwendig, die Informationen zu sammeln, mit denen diese Personen identifiziert werden, da dies nicht nur verpflichtend ist, sondern auch eine internationale Steuerkonformität impliziert, mit der multinationale Unternehmen in der Lage sein werden, die Identifizierungs- und Kontrollinformationen auszutauschen, die sie in jedem der Länder, in denen sie tätig sind, integrieren, und so die Einhaltung der Vorschriften, zu denen sie in diesen Ländern verpflichtet sind, zu rationalisieren. Das spanische Dekret und die Verordnung sehen unter anderem Folgendes vor: 

  • Einbeziehung von Informationen aus anderen Datenbanken, die im Register zentralisiert sind, und aus dem Datentransfer zwischen dem Register und den verschiedenen Registern für juristische Personen.
  • Die Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Identifizierung und Unterrichtung des Zentralregisters für Immobilien hat die Schließung des Registers zur Folge. 
  • Zu melden sind Namen, Geburtsdatum, Ausweisdokumente und deren Ausstellungsländer, Wohnsitzländer, Staatsangehörigkeit, E-Mail-Adressen und Kriterien, die sie als UBOs qualifizieren. 
  • Bei Trusts oder ähnlichen Vereinbarungen sollte die Identität der Treugeber, Treuhänder, Protektoren, Begünstigten und jeder anderen natürlichen Person, die letztlich die Kontrolle über den Trust ausübt, offengelegt werden. 
  • Die Informationen sind öffentlich und stehen zur Verfügung, solange die Person wirtschaftlicher Eigentümer ist und danach 10 Jahre lang.
  • Der Zugang zu den Informationen ist möglich, sofern ein berechtigtes Interesse nachgewiesen und die Identität festgestellt wird und nur der Name, der Vorname, der Geburtsmonat und das Geburtsjahr, das Wohnsitzland und die Staatsangehörigkeit des wirtschaftlichen Eigentümers oder der wirtschaftlichen Eigentümer bekannt sind; es sei denn, der wirtschaftliche Eigentümer hat ein Recht auf Privatsphäre.
  • Informationen über wirtschaftliches Eigentum müssen dem neuen Register innerhalb von 9 Monaten nach Inkrafttreten des Königlichen Erlasses übermittelt werden, auch wenn die sektoralen Register bereits früher informiert wurden.
  • Jede Änderung der tatsächlichen Eigentumsverhältnisse muss dem Handelsregister innerhalb von 10 Tagen gemeldet werden, andernfalls wird das Handelsregister ebenfalls gelöscht.
Einschlägige Hinweise zur internationalen Besteuerung 2560 1707 Ecovis

Einschlägige Hinweise zur internationalen Besteuerung

  1. Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Mexiko (DBA).

Im Abendteil des Amtsblatts der Föderation (DOF - Diario Oficial de la Federación) vom 4. August 2023 wurde das Protokoll Deutschland-MX zum DBA veröffentlicht, um das DBA zu ändern und die Maßnahmen des Multilateralen Abkommens zur Verhinderung der Aushöhlung der Bemessungsgrundlage und der Gewinnverschiebung aufgrund von Regelungslücken oder Unterlassungen, die von multinationalen Unternehmen zur Erlangung von Steuervorteilen genutzt werden, umzusetzen.

Quelle: https://www.dof.gob.mx/nota_detalle.php?codigo=5697685&fecha=04/08/2023#gsc.tab=0 

Zu den wichtigsten Aspekten des Protokolls gehören die folgenden Änderungen:

  • Es steht fest, dass das Übereinkommen das Ziel verfolgt, die Doppelbesteuerung zu beseitigen, ohne Möglichkeiten der Nichtbesteuerung oder der Steuerverkürzung durch Steuerhinterziehung oder -umgehung zu schaffen (einschließlich der Praxis des "treaty shopping", mit der versucht wird, die in diesem Abkommen vorgesehenen Vorteile zum indirekten Vorteil von in Drittstaaten ansässigen Personen zu erlangen).
  • Betriebsstätte (PE): Tätigkeiten, die von der Begründung einer Betriebsstätte ausgenommen sind, müssen Hilfs- oder Vorbereitungstätigkeiten oder Tätigkeiten sein, die nicht wesentlich und bedeutend sind.
  • Dividenden: Für die Anwendung des ermäßigten Quellensteuersatzes von 5 % des Bruttobetrags von Dividenden, deren wirtschaftlicher Eigentümer eine Gesellschaft ist, die direkt mindestens 10 % des Kapitals der die Dividenden zahlenden Gesellschaft hält, wird eine Haltefrist von 365 Tagen festgelegt. Es wird festgelegt, dass bei der Berechnung dieses Zeitraums oder dieser Zeitspanne Änderungen in den Eigentumsverhältnissen aufgrund einer Unternehmensumstrukturierung (Fusion oder Abspaltung) des Unternehmens, das die Dividenden zahlt, nicht berücksichtigt werden.
  • Veräußerungsgewinne: Gewinne aus der Veräußerung von Aktien oder anderen vergleichbaren Beteiligungsrechten, wie z. B. Gesellschaftsanteilen oder Trusts, können im Quellenstaat besteuert werden, wenn diese Aktien oder vergleichbaren Beteiligungsrechte zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb von 365 Tagen vor der Veräußerung zu mehr als 50 % ihres Wertes direkt oder indirekt aus im Quellenstaat gelegenem unbeweglichem Vermögen herrühren.
  • Sonderfälle: Das Übereinkommen sieht die Anwendung des Übereinkommens in besonderen Fällen vor, um sicherzustellen, dass es nicht so ausgelegt wird, dass es einen Vertragsstaat daran hindert, die Bestimmungen seines innerstaatlichen Rechts zur Verhinderung von Steuerhinterziehung oder -umgehung, einschließlich der Bestimmungen über die Unterkapitalisierung und die Steuervergünstigungsregelungen, anzuwenden.
  1. Technische Hilfe ist keine Unternehmensleistung im Sinne des DBA Niederlande-Mexiko. 

Mit der Rechtsprechungsthese Nr. IX-J-SS-70 des Bundesverwaltungsgerichts (TFJA), die im TFJA-Journal vom Juni 2023(Biblioteca CESMDFA | TFJA) einsehbar ist, wurde entschieden, dass die Einkünfte, die eine in den Niederlanden ansässige Person für technische Unterstützung erzielt, nicht als Unternehmensgewinne gelten.

In diesem Zusammenhang weist die These darauf hin, dass, wenn der Begriff der technischen Unterstützung nicht im Übereinkommen oder in den dort gesondert geregelten Einkünften enthalten ist, dies nicht bedeutet, dass es sich bei diesen Einkünften um Unternehmensgewinne handelt, und dass daher nach dem Übereinkommen selbst die Bedeutung berücksichtigt und beachtet werden muss, die das innerstaatliche Recht zuweist.

In diesem Sinne definiert das innerstaatliche Recht einerseits die technische Hilfeleistung als eine selbständige persönliche Dienstleistung und legt andererseits fest, dass es sich dabei nicht um eine unternehmerische Tätigkeit handelt; Daher sollten nach der Rechtsprechung die Einkünfte aus dieser Hilfeleistung für die Zwecke des Übereinkommens nicht als Unternehmensgewinne angesehen werden, sondern darüber hinaus sollten die Einkünfte, die ein in den Niederlanden steuerlich Ansässiger aus der technischen Hilfeleistung erzielt, gemäß Artikel 167 des Einkommensteuergesetzes (LISR) direkt in Mexiko besteuert werden, d. h. als Lizenzgebühren, die einem Quellenabzug von 25 % unterliegen, womit stillschweigend festgestellt wird, dass diese Einkünfte nicht einmal unter das Übereinkommen fallen.

Wir halten jedoch die festgelegte steuerliche Behandlung und generell die gesamte These für fragwürdig, da unseres Erachtens unter anderem eine Unklarheit darüber besteht, welche Tätigkeit die Einkünfte auslöst, welche Art von Einkünften aus einer solchen Tätigkeit erzielt wird und welche Behandlung darauf anwendbar ist, denn wenn die Rechtsprechung der Auffassung ist, dass Einkünfte aus technischer Unterstützung keine Unternehmensgewinne sind und als Lizenzgebühren zu besteuern sind, wäre das Übereinkommen anwendbar und nicht nur das innerstaatliche Recht, das im Widerspruch zu seiner Absicht überhaupt nicht genau ausgelegt wird.

INTERNATIONALE BESTEUERUNG 900 675 Ecovis

INTERNATIONALE BESTEUERUNG

Für Unternehmen, die in mehreren Rechtsordnungen tätig sind, ist es notwendig, die Herausforderungen und Auswirkungen der internationalen Besteuerung in Bezug auf nationale und internationale Vorschriften zu verstehen, zu bewältigen und anzugehen, sowie die Annahmen, die sich aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit auf die steuerliche Ansässigkeit, die Doppelbesteuerung, präferenzielle Steuersysteme, Missbrauchsbekämpfungsregeln, Regeln für kontrollierte ausländische Unternehmen (CFC), konzerninterne Transaktionen, Verrechnungspreise, internationale Vermögens- und Finanzstrukturen usw. auswirken, Steuervergünstigungen, Missbrauchsbekämpfungsvorschriften, Regeln für kontrollierte ausländische Unternehmen (CFC), konzerninterne Transaktionen, Verrechnungspreise, internationale Vermögens- und Finanzstrukturen u.a., um Rechtssicherheit in Bezug auf ihre Strategie zu erlangen und so ihre Steuerlast optimieren zu können.

Zu den üblichen Steuerstrukturen und bewährten Praktiken für die Einhaltung der steuerlichen Anforderungen in verschiedenen Ländern gehören Einkommenssteuerregelungen, Mehrwertsteuern (MwSt.), Kapitalertragssteuern und verschiedene Einfuhr- und Ausfuhrsteuern. Diese Regelungen variieren von Land zu Land und können sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen betreffen.

Außerdem gibt es häufig Steueranreize und -befreiungen für bestimmte Tätigkeiten oder Wirtschaftszweige. Um die internationalen Steueranforderungen zu erfüllen, sind ein gründliches Verständnis der geltenden Vorschriften, die Unterstützung durch Experten und ein proaktiver Ansatz zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften und einer effektiven Steuerverwaltung unerlässlich; zu den besten Praktiken gehören die folgenden:

a) Professionelle Beratung: Eine spezialisierte und lokale Steuerberatung ist unerlässlich, um die Komplexität der Steuerregelungen in den einzelnen Ländern zu verstehen und die steuerlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß zu erfüllen.

b) Kenntnisse der Rechtsvorschriften: Es ist von entscheidender Bedeutung, über die aktuellen Steuergesetze informiert zu sein und sich über Änderungen und Aktualisierungen der Rechtsvorschriften auf dem Laufenden zu halten, um eine kontinuierliche Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten; dazu gehört auch die Kenntnis der geltenden Steuerabkommen, z. B. in Bezug auf Doppelbesteuerung, Informationsaustausch, Verrechnungspreise und die steuerliche Behandlung von Auslandskonten.

c) Genaue Buchführung: Eine genaue und detaillierte Buchführung ist unerlässlich, um Steuern korrekt zu berechnen und zu deklarieren und Fehler zu vermeiden, die zu Strafen führen können.

d) Rechtzeitige Einhaltung: Einhaltung der Fristen für die entsprechenden Formalitäten oder Verfahren sowie für die Einreichung von Steuererklärungen und die Zahlung der anfallenden Steuern, um rechtliche Folgen wie Aktualisierungen und Zuschläge, die Verhängung von Geldbußen oder sogar die Begehung von Steuerstraftaten zu vermeiden.

e) Strategische Steuerplanung: Die Umsetzung einer strategischen Steuerplanung kann dazu beitragen, die Steuerlast auf legale und ethische Weise zu optimieren.

f) Quellensteuer: Informieren Sie sich über die Anforderungen der Quellensteuer bei internationalen Geschäftstransaktionen oder bei der Bezahlung ausländischer Lieferanten.

g) Unterlagen aufbewahren: Bewahren Sie alle Steuerunterlagen und -dokumente geordnet auf und halten Sie sie für Steuerprüfungen oder -überprüfungen bereit.

h) Anpassungsfähigkeit: Da sich Steuervorschriften ändern können, ist es wichtig, anpassungsfähig zu sein und sich auf neue Anforderungen einzustellen.

TRENDS IN DER RECHNUNGSPRÜFUNG 900 675 Ecovis

TRENDS IN DER RECHNUNGSPRÜFUNG

Der Bereich der Rechnungsprüfung hat sich stark gewandelt, insbesondere durch den raschen technologischen Fortschritt und die Veränderungen in der Dynamik des Geschäftsumfelds. In dem Maße, in dem Organisationen nach mehr Effizienz, Genauigkeit und Konformität streben, nutzen Wirtschaftsprüfer modernste Technologien, um ihre Methoden zu verbessern und sich an die neuen Herausforderungen anzupassen. 

Dies sind einige der aktuellen Trends in der Wirtschaftsprüfung und wie sie den Beruf umgestalten, um den Anforderungen der heutigen Geschäftswelt gerecht zu werden.

Datenanalyse und künstliche Intelligenz

Einer der wichtigsten Trends in der modernen Wirtschaftsprüfung ist die Integration von Datenanalyse und künstlicher Intelligenz (KI) in die Prüfungsprozesse. Prüfer machen sich die Macht von Big Data zunutze, um aussagekräftige Erkenntnisse zu gewinnen, Muster zu erkennen und Anomalien effizient aufzudecken. KI-gestützte Algorithmen sind heute in der Lage, große Mengen finanzieller und nicht-finanzieller Daten zu verarbeiten, wodurch die Prüfer einen vollständigeren und genaueren Überblick über die Abläufe und Risiken einer Organisation erhalten.

Rechnungsprüfung und laufende Überwachung

Herkömmliche Prüfungspraktiken umfassten häufig periodische Überprüfungen, was zu einer zeitlichen Verzögerung zwischen dem Auftreten von Vorgängen und ihrer Bewertung führte. Durch den Einsatz von Technologie können nun jedoch Prüfungen und eine kontinuierliche Überwachung durchgeführt werden. Echtzeit-Datenströme, automatisierte Kontrollen und Ausnahmeberichte ermöglichen es den Prüfern, über kritische Finanzaktivitäten auf dem Laufenden zu bleiben und das Risiko von Betrug und Fehlern zu verringern.

Blockchain und Prüfpfad

Die Blockchain revolutioniert die Art und Weise, wie Transaktionen aufgezeichnet und validiert werden. Ihre inhärente Transparenz und Unveränderlichkeit bieten einen idealen Rahmen für die Erstellung zuverlässiger Prüfpfade. Die Bewegung von Vermögenswerten und Transaktionen kann nun über die gesamte Lieferkette hinweg verfolgt werden, wodurch die Datenintegrität gewährleistet und die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung verbessert wird.

Cybersecurity Audit

Da Cyber-Bedrohungen immer raffinierter werden, erkennen Unternehmen zunehmend die Notwendigkeit robuster Cybersicherheitsmaßnahmen, wie z. B. die Durchführung von Cybersicherheitsaudits, um die Anfälligkeit eines Unternehmens für Cyber-Risiken und die Wirksamkeit seiner Sicherheitskontrollen zu bewerten. Dieser neue Trend sorgt dafür, dass Unternehmen gegen Cyberangriffe gewappnet sind und sensible Informationen und Finanzdaten geschützt werden.

Remote Audit und Cloud-basierte Lösungen

Die globale Verlagerung hin zur Fernarbeit hat ebenfalls eine Rolle gespielt, da Cloud-basierte Prüfungslösungen eingesetzt werden, die einen sicheren Zugriff auf Daten von überall und zu jeder Zeit ermöglichen. Die Fernprüfung hat die Prüfungseffizienz erhöht, die Reisekosten gesenkt und die Zusammenarbeit zwischen Prüfern und Kunden verbessert.

Umwelt-, Sozial- und Governance-Audit (ESG)

Mit dem zunehmenden Fokus auf Nachhaltigkeit und verantwortungsvolle Geschäftspraktiken hat die ESG-Prüfung stark an Bedeutung gewonnen. Die Bewertung der Umweltauswirkungen, der sozialen Verantwortung und der Governance-Praktiken einer Organisation soll den Stakeholdern transparente Informationen über die nichtfinanzielle Leistung liefern.

Integrierte Qualitätssicherung und Risikomanagement

Die moderne Rechnungsprüfung umfasst heute integrierte Prüfungs- und Risikomanagementprozesse. Wir arbeiten eng mit den Risikomanagementteams zusammen, um Geschäftsrisiken wirksam zu ermitteln, zu bewerten und zu mindern. Dieser kooperative Ansatz gewährleistet einen ganzheitlichen Überblick über die Risikolandschaft des Unternehmens und verbessert die Entscheidungsprozesse.

Die Prüfungslandschaft entwickelt sich rasch weiter, angetrieben durch den technologischen Fortschritt und das sich ständig verändernde Geschäftsumfeld. Im Idealfall werden diese Trends bereits umgesetzt, um die Komplexität der modernen Geschäftswelt zu bewältigen, Organisationen und Interessengruppen wertvolle Informationen zu liefern und Vertrauen, Transparenz und Compliance in der Finanzberichterstattung zu gewährleisten. Da sich das digitale Zeitalter immer weiter entfaltet, müssen Wirtschaftsprüfer anpassungsfähig und innovativ bleiben, um den Anforderungen der Zukunft gerecht zu werden.

Reformas a las Leyes de Seguridad Social y Laboral en materia de aportaciones voluntarias. 

Reformas a las Leyes de Seguridad Social y Laboral en materia de aportaciones voluntarias.  900 675 Ecovis

Este 29 de noviembre de 2023, se publicó en la sección matutina del Diario Oficial de la Federación el DECRETO por el que se reforman los artículos 251 de la…

Beneficios Fiscales y facilidades en materia de seguridad social para los contribuyentes y patrones de las zonas afectadas del Estado de Guerrero por la presencia del huracán Otis.

Beneficios Fiscales y facilidades en materia de seguridad social para los contribuyentes y patrones de las zonas afectadas del Estado de Guerrero por la presencia del huracán Otis. 900 675 digital

Beneficios fiscales Con fecha 30 de octubre de 2023, el Gobierno Federal publicó en el DOF el DECRETO por el que se otorgan diversos beneficios fiscales a los contribuyentes de…

Decreto por el que se reforman diversas disposiciones de la Ley General de Sociedades Mercantiles.

Decreto por el que se reforman diversas disposiciones de la Ley General de Sociedades Mercantiles. 900 675 Ecovis

El Decreto mediante el cual se reforman diversas disposiciones de la Ley General de Sociedades Mercantiles publicado el 20 de octubre de 2023 en el DOF, entra en vigor a…

Steueranreize für Einkommensteuerzwecke (ISR) bei Nearshoring-Geschäften von in Mexiko ansässigen Steuerpflichtigen in Schlüsselsektoren der Exportindustrie.

Steueranreize für Einkommensteuerzwecke (ISR) bei Nearshoring-Geschäften von in Mexiko ansässigen Steuerpflichtigen in Schlüsselsektoren der Exportindustrie. 900 675 Ecovis

Um den Unternehmen Vorteile zu verschaffen, die ihre Tätigkeiten durch die Strategie des Nearshoring optimieren wollen und die derzeit in Mexiko ansässig sind und zu den folgenden Sektoren gehören:...

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